Die Initiatoren
Der Initiator übernimmt die Gesamtaufgabe der Akquisition. Ziel ist es, ein eigenständiges Netzwerk aufzubauen und entsprechende Teilnehmer zu gewinnen. Beispielsweise liegt es in seiner Verantwortung, entsprechende Moderatoren und energietechnische Berater zu finden. Nach erfolgreicher Suche wird die Akquisitionsphase mit einer Auftaktveranstaltung beendet.
Maßgeblich entscheidend für Erfolg des Initiators ist ein hohes Vertrauen seitens der Betriebe. Solche Aspekte sind weitaus entscheidender als das jeweilige Angebot. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Initiator, setzen Betriebe darauf, dass er den entsprechenden Nutzen erkennt und anschließend die Teilnahme empfiehlt. Beispielhaft gehören erfolgreiche Initiatoren Wirtschaftsplattformen/IHKs, Energieversorgungen oder auch Wirtschaftsförderungsinstitutionen auf städtischer, regionaler oder auch Landesebene an.
Die Netzwerkträger
Ein Netzwerkträger fungiert als Projektmanager und ist für Gründung, Organisation aber auch Öffentlichkeitsarbeit eines Energieeffizienz-Netzwerks zuständig. Er ist Vertragspartner teilnehmender Unternehmen und Anlaufstelle für Moderator und energietechnische Berater.
Die Entstehung eines Energieeffizienz-Netzwerks ist meist unterschiedlich. Oftmals geht das Ganze von einem Netzwerkträger aus, der den direkten Kontakt mit Unternehmen sucht z.B. durch eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung. Als Verantwortlicher nutzt der Netzwerkträger eine solche Veranstaltung um potentielle Unternehmen über die Modalitäten der Netzwerkarbeit und die Bandbreite der möglichen Aktivitäten mitwirkender Unternehmen, zu informieren. Im Anschluss können interessierte Unternehmen über den Netzwerkträger in Kontakt zueinander treten und sich auf eine Zusammenarbeit verständigen.
Als Netzwerkträger kommen – neben den Verbänden und Organisationen der Wirtschaft – auch Energieunternehmen, Unternehmen, Kommunen, Dienstleister, Energieagenturen oder ggf. weitere geeignete Träger, in Betracht. Bei Bedarf können auch mehrere Akteure gemeinsam als Netzwerkträger fungieren.
Die Moderatoren
Zu Beginn einer Netzwerkarbeit wird der Moderator als Gesamtverantwortlicher bestimmt. Er organisiert, plant und moderiert die Treffen und kümmert sich um deren Vor- und Nacharbeit. Zusätzlich legt er entsprechende Themen fest, die behandelt werden müssen.
Er unterstützt die Teilnehmer bei der Festlegung der Laufzeit und legt – gemeinsam mit der qualifizierten Energieberatung – das Netzwerkziel fest. In enger Zusammenarbeit mit dem energietechnischen Berater sucht er externe Referenten oder lädt diese aus anderen Netzwerken ein. Ein technisches Grundverständnis ist daher Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Moderator.
Die Rolle des Moderators kann auch durch unternehmensinterne Personen, andere Netzwerkträger oder gar Externe (z.B. Energieberater) übernommen werden.
Die energietechnischen Berater
Eine qualifizierte Energieberatung kann durch einen Netzwerkträger, ein beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen oder eine Beraterfirma durchgeführt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, die energietechnische Beratung durch eine vom Unternehmen beauftragte Person (sowohl intern als auch extern) durchführen zu lassen.
In der Verantwortung eines energietechnischen Beraters liegt es, energetische Bewertungen und anschließende Berichterstattungen durchzuführen. Die Planung von Terminen ist hierbei inbegriffen. Zusätzlich fungiert die qualifizierte Energieberatung als Anlaufstelle bei Frage- und Problemstellungen und kümmert sich gemeinsam mit dem Moderator um die Expertensuche für die Fachvorträge.
Bei Unternehmen, die keine KMU sind, hat die Person, die das Energieaudit durchführt, bestimmte formale fachliche Qualifikationen zu erfüllen, die im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), geregelt sind. Benötigt werden vor allem fundierte Erfahrungen in der Energieberatung für die Industrie, um Optimierungsmaßnahmen und eine energetische Bewertung erfolgreich durchführen zu können.
Für den oben genannten Fall (keine KMU) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Merkblatt mit entsprechenden Hinweisen für Energieaudits durchführende Personen veröffentlicht.
Wie in diesem Merkblatt näher dargestellt, führt das BAFA mit der „Energieauditorenliste“ eine öffentliche Liste von Personen, die aufgrund einer vorherigen BAFA-Überprüfung Energieaudits nach dem EDL-G durchführen dürfen.
Mit diesem Merkblatt und der veröffentlichten Liste bietet das BAFA die Unterstützung an, mögliche Rechtssicherheiten bereits vorab zu klären (beispielsweise ob der Energieauditor über notwendige Qualifikationen verfügt). Eine Verpflichtung zur Listung besteht jedoch nicht; Der Qualifikationsnachweis kann auch erst im Rahmen der etwaigen stichprobenartigen Überprüfung des Audits durch das BAFA erbracht werden.