Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Präzisierung des Unternehmensbegriffs, die Anwendung der 90-Prozent-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen, die Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne und die Ausnahmeregelungen der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach VALERI.
Das aktualisierte Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) finden Sie hier.