Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 ist die Novellierung der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten. Im Rahmen dessen wurden neue Prozentsätze für die Förderung spezifischer Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden definiert.
Weitere Informationen zur Novellierung Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie auf der Website der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE).