15. Feb. 2024

Novelle der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Mit Wirkung zum 15. Februar 2024 ist die novellierte EEW-Förderrichtlinie in Kraft getreten. Diese sieht neben angepassten Förderquoten auch ein vereinfachtes Wettbewerbsverfahren sowie höhere Fördersummen für Transformationspläne (vormals: Transformationskonzepte) vor.

 

Im Modul 5 „Transformationsplan“ (ehemals „Transformationskonzepte“) werden die maximalen Fördersummen von 50.000 € auf 60.000 € erhöht. Mitglieder eines IEEKN-Netzwerks erhalten weiterhin eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquote und die maximale Fördersumme steigt von 80.000 € auf 90.000 € je Vorhaben.

 

Weitere Informationen zur Novelle der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) finden Sie auf der Website der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE).