01. Jan. 2024

Plattform für Abwärme – neue Anforderungen für Unternehmen

Seit dem 01. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh jährlichem Endenergieverbrauch verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale zu erheben und auf der Plattform für Abwärme zu veröffentlichen.

 

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) stellt Ihnen auf ihrer Website einen Überblick zu den aktuellen Fristen, auskunftspflichtigen Daten und weiteren Informationen zur Verfügung.