Welche Regeln gelten für die Energieeffizienz-Netzwerke?

BEEN-i bewegt sich im Rahmen der bundesweiten INITIATIVE ENERGIEEFFIZIENZ-NETZWERKE. Deshalb sind die Regeln für die Bildung neuer BEEN-i Netzwerke mit denen der Bundesinitiative identisch.

 

Die Regeln für die Bildung neuer Effizienznetzwerke im Sinne der gemeinsamen Initiative sind ausschließlich in der Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken und in den Hinweisen zur Registrierung von Energieauditoren niedergelegt.

 

Alle Effizienznetzwerke, die nach den Regeln dieser Vereinbarung gebildet und bei der Initiative angemeldet  werden, werden „gezählt“ und tragen dazu bei, das Ziel der 500 Effizienznetzwerke bis Ende 2020 zu erreichen. Diese Netzwerke und die daran teilnehmenden Unternehmen erhalten auch das Recht, das offizielle Logo der Initiative zu verwenden. Das Logo wird nach erfolgreicher Anmeldung des Netzwerks von dem Unterzeichnerverband, bei dem die Anmeldung erfolgt ist, an den Netzwerkträger übermittelt. Die Nutzungsbedingungen für das Logo der Netzwerkinitiative sind dabei verpflichtend.

 

Regeln für die Verwendung des BEEN-i Logos werden in Kürze veröffentlicht.

 

Bei der Vereinbarung wurde darauf geachtet, einen flexiblen, schlanken und kosteneffizienten Rahmen zu schaffen, bei dem die Unternehmen wesentliche Entscheidungen zu Ausgestaltung und Umfang des Netzwerkprozesses selbst in der Hand haben. Insbesondere können die Unternehmen entscheiden, ob sie Netzwerkaufgaben durch qualifizierte eigene Energiebeauftragte oder mit Hilfe externer Energieberater durchführen. Zudem sind neben den Netzwerken aus Unternehmen auch Netzwerke aus mehreren Standorten eines Unternehmens möglich.

 

Gibt es besondere Regeln für Kleinstunternehmen?

Für die Belange gewerblicher Kleinstverbraucher werden noch vereinfachte Teilnahmemöglichkeiten an den Netzwerken entwickelt. Zudem verweist die Vereinbarung für diese Unternehmen auf alternative Ansatzpunkte zur Erhöhung ihrer Energieeffizienz.